AGB
Version vom 1. JANUAR 2023 / © HUNDHOCH2
I ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
HUNDHOCH2 bittet seine Kundinnen und Kunden, vor einer Buchungsanfrage die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB) sorgfältig durchzulesen.
Für allfällige Fragen zu den AGB steht HUNDHOCH2 gerne zur Verfügung.
1. GELTUNGSBEREICH
Die AGB gelten für sämtliche Angebote von HUNDHOCH2.
HUNDHOCH2 behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen oder zu ergänzen.
2. URHEBERRECHT / COPYRIGHT
Sämtliche Unterlagen inklusive Bilder, die von HUNDHOCH2 erstellt und an Kundinnen und Kunden abgegeben werden, sind urheberrechtlich geschützt.
Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung seitens HUNDHOCH2 in keinerlei Form reproduziert oder, auch unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Auch nicht für private Zwecke.
3. REGELN / VERHALTENSKODEX
LEITSATZ «HUNDE. BESSER. POSITIV. TRAINIEREN.»
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HUNDHOCH2 verfolgt einen ausschliesslich positiven Trainingsansatz.
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Auf sogenannte aversive Methoden und Hilfsmittel wird verzichtet – sie können einem Hund Schmerzen zufügen oder ihn in Angst versetzen.
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Daher sind solche Trainingsmethoden, Umgangsformen oder Hilfsmittel bei HUNDHOCH2 strikt untersagt. Dazu gehören unter anderem:
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Stachel- oder Gliederhalsbänder.
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Halsbänder mit Elektroschocks oder chemischen Stoffen.
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Übermässige Härte (Schlagen, Treten, etc.).
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Aber auch Leinenrucks, ebenso wie Anschreien oder Anzischen des Hundes.
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Teilnehmende werden, wenn nötig, auf unerlaubte Trainingsmethoden, Umgangsformen oder Hilfsmittel hingewiesen und können bei Nicht-Einhalten vom Kurs / Training ausgeschlossen werden.
MITBRINGEN ZUM TRAINING
Folgende Ausstattung ist zu jedem Training mitzubringen:
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Mehrere Kotbeutel.
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Gut sitzendes Brustgeschirr oder Halsband.
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Welpen und Junghunde ausschliesslich mit Brustgeschirr.
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Führleine, ca. 2 Meter lang. Oder Schleppleine, mind. 3 Meter lang.
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Keine Auszugsleinen.
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Futtertasche für die Belohnungshappen, am besten mit Bauchgurt oder am Gürtel zu befestigen.
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Jackpot»-Belohnung.
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Paste zum Schlecken, aus dem Tierbedarfs-Handel.
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Kleine, weiche und sehr hochwertige Futterhappen, z.B. kleingeschnittene Würstchen oder kleine Käsestückchen). In Erbsengrösse.
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Normale Belohnungshappen, ungefähr drei Handvoll. In Erbsengrösse.
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Bei warmem Wetter Napf und Wasser. Ist auf dem Trainingsplatz aber auch vorhanden.
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Bei nassem Wetter eventuell ein Tuch zum Abtrocknen des Hundes.
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Bei kaltem Wetter eventuell eine Decke / Unterlage für den Hund, zum Darauflegen in Trainingspausen.
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Bei nassem / kaltem Wetter eventuell Regen- oder Wärmeschutzmantel für empfindliche Hunde.
WETTER
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Die Trainings finden bei jedem Wetter statt. Sollte HUNDHOCH2 Trainings ausnahmsweise einmal aus wetterbedingten Gründen absagen müssen (Hagel, Sturm, …), werden Kundinnen und Kunden rechtzeitig vorher informiert.
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Trainingsteilnehmende sorgen für witterungsgerechte Kleidung für sich - und gegebenenfalls auch für ihren Hund (Mantel, Regencape, …).
EINTREFFEN
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Trainingsteilnehmende finden sich mit ihren Hunden rechtzeitig, also mindestens 5 Minuten vor Trainingsbeginn, am vereinbarten Treffpunkt oder am Trainingsgelände ein, damit das Training pünktlich beginnen kann.
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Dem Hund wird vor dem Training die Möglichkeit gegeben, sich in Ruhe, und bei Trainings auf dem Trainingsgelände ausserhalb des Geländes, zu versäubern.
KOTAUFNAHMEPFLICHT
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Eine Kot-Aufnahmepflicht gilt auf dem Trainingsgelände, an allen vereinbarten Trainings-Treffpunkten sowie auch im Umkreis drumherum. Und zwar vor, während und nach dem Training.
LEINEN UND CO.
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Die Hunde sind angeleint, wenn sie zum Training kommen.
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Schleppleinen werden ausschliesslich mit Brustgeschirr genutzt.
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Bitte keine Auszugsleinen im Training – Verletzungsgefahr.
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Aus Rücksicht gegenüber anderen Trainingsteilnehmenden und deren Hunden gilt:
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An der Leine wird immer genügend Abstand zu den anderen Mensch-Hund-Teams eingehalten (mindestens 2 Leinenlängen).
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Hunde dürfen erst nach Absprache mit HUNDHOCH2 von der Leine gelassen werden.
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Es gibt ohne vorherige Absprache keinen Kontakt unter den Hunden, wenn sie an der Leine geführt werden.
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Fremde Hunde werden ohne Absprache weder gestreichelt noch gefüttert.
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ALLGEMEINES
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Während der Trainings bleiben Handys von Kundinnen und Kunden lautlos in der Tasche.
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Während der Trainings gilt striktes Rauchverbot.
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Teilnehmende Hunde sollten mindestens zwei Stunden vor dem Training nicht mehr gefüttert werden.
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Das Buddeln von Löchern ist auf dem gesamten Trainingsgelände untersagt.
AKUTE KRANKHEITEN, ETC.
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An Trainings teilnehmende Hunde dürfen keine ansteckenden Krankheiten haben, also kein Ansteckungsrisiko für andere Hunde oder Menschen darstellen.
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Läufige Hündinnen dürfen nur nach rechtzeitiger vorheriger Absprache mit der Trainingsleitung an Lektionen teilnehmen.
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Damit die Trainingsleitung entscheiden kann, ob und in welchem Umfang ein Hund an Trainings teilnehmen kann, sind rechtzeitig vor Trainingsbeginn, also spätestens 24 Stunden vorher, direkt an die jeweilige Trainingsleitung zu melden:
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Akut bestehende Krankheiten des Hundes (Zwingerhusten, Giardien, …).
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Andere akute gesundheitliche Probleme des Hundes (Durchfall, …) oder Unfälle.
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Läufigkeiten.
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Wird die Meldepflicht vor den Trainings missachtet, können Teilnehmende von der Teilnahme an den einzelnen Trainings ausgeschlossen werden. Die Trainings- / Kursvergütungen werden in dem Fall nicht zurückerstattet.
CHIP, IMPFUNG UND CO.
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Alle an Lektionen teilnehmenden Hunde müssen gechipt und bei AMICUS und der Wohngemeinde registriert sein.
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Alle an Trainings teilnehmenden Hunde müssen ausreichend geimpft, entwurmt und gesund sein.
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HUNDHOCH2 behält sich vor, Impfausweise und Chips zu kontrollieren und Teilnehmende bei Pflichtverletzungen vom Training / von Kursen auszuschliessen.
MAULKÖRBE
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Bei aggressiven Hunden besteht im Training Maulkorbpflicht.
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Die Kundin oder der Kunde hat in dem Fall dem Hund den Maulkorb vor Lektionenbeginn und ausserhalb des Trainingsgeländes anzulegen.
FOTOGRAFIEREN / FILMEN
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HUNDHOCH2 möchte grundsätzlich nicht, dass Teilnehmende in Gruppenstunden fotografieren oder filmen - es sei denn, es wurde ausdrücklich von HUNDHOCH2 erlaubt und mit der Gruppe besprochen.
4. LEKTIONEN-DURCHFÜHRUNG
SPRACHE / DAUER / ORT
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Trainings, Kurse und Workshops werden in deutscher Sprache gehalten.
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In Einzelfällen oder auf Wunsch finden sie in englischer Sprache statt.
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Ein Training dauert 60 Minuten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Trainings enden ohne abweichende Vereinbarung zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt.
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Der Unterricht erfolgt am durch HUNDHOCH2 festgelegten Trainingsort.
OBLIGATORISCHE KURSE
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Gemäss Gesetz muss der offizielle Hundehaltende den Hund in den Trainings der obligatorischen Hundekurse führen.
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Es gilt die AMICUS-Registration.
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Die Teilnahme an obligatorischen Kursen kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
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Selbstverständlich dürfen Familienmitglieder oder Begleitpersonen den Trainings beiwohnen. Oder sich nach Rücksprache mit der Trainingsleitung auch daran beteiligen.
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Schriftliche Bestätigungen für die obligatorischen Kurse werden nur ausgestellt, wenn die vom Veterinäramt Zürich vorgeschriebene Anzahl Stunden absolviert und die Lernziele erreicht wurden.
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Erreicht ein Hundehaltender wegen zu vieler Absenzen die für den obligatorischen Kurs vorgeschriebene Stundenzahl nicht, kann er die fehlenden Stunden nach Absprache in Privatlektionen nachholen. Es gelten die Preise für Privatlektionen.
VERSPÄTUNGEN
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Verspätungen von Kundinnen oder Kunden gehen zu deren Lasten.
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Verspätungen von Kundinnen oder Kunden berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
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HUNDHOCH2 wartet maximal 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt.
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Zusätzlich vereinbarte Trainingszeit wird separat in Rechnung gestellt.
FERNBLEIBEN
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Bei Fernbleiben ohne rechtzeitige und schriftliche Abmeldung (mind. 24 h vorher) werden 100% der Vergütung verrechnet.
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Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden.
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Bei vorhersehbaren Absenzen in Privatstunden oder nicht-obligatorischen Kursen kann, nach Absprache mit HUNDHOCH2, eine Ersatzteilnehmerin oder ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
5. ANMELDUNG / MELDEPFLICHT
ANMELDUNG
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Die Anzahl der Plätze in Angeboten von HUNDHOCH2 ist begrenzt.
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Ist ein Angebot nicht mehr buchbar, können Interessierte via Wartelisten-Formular Kontakt zu HUNDHOCH2 aufnehmen und um Eintrag in die Warteliste bitten. HUNDHOCH2 benötigt dazu einige Angaben, wie die Kontaktdaten des Haltenden, das gewünschte Angebot sowie Angaben zum Hund (Name, Alter).
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Wird ein Platz frei oder ein neuer Kurs ausgeschrieben, wird HUNDHOCH2 ihn den Interessentinnen und Interessenten in der Reihenfolge der Warteliste anbieten. Es bedarf dann allerdings einer «offiziellen» Buchungsanfrage via Webseite (siehe Menüleiste "Online Buchen").
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Angebote von HUNDHOCH2 können nur nach vorheriger Buchungsanfrage UND Bestätigung durch HUNDHOCH2 in Anspruch genommen werden.
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Die Buchungsanfrage erfolgt ausschliesslich schriftlich und per Online-Formular (via HUNDHOCH2-Webseite).
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Die Buchungsanfrage ist nach Bestätigung durch HUNDHOCH2 verbindlich.
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Buchungsanfragen werden in der Reihenfolge ihrer Bestätigung berücksichtigt.
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HUNDHOCH2 behält sich vor, Buchungsanfragen, auch ohne Angaben von Gründen, abzuweisen.
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Mit der Buchungsanfrage erklärt der Kunde / die Kundin, dass er/sie diese AGB gelesen und verstanden hat und damit einverstanden ist.
MELDEPFLICHT - GESUNDHEIT, VERHALTENSAUFFÄLLIGKEITEN, AUFLAGEN
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Bei einer Buchungsanfrage ist HUNDHOCH2 via Online-Buchungsanfrage-Formular auf der Webseite über Folgendes zu informieren:
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Gesundheitszustand des Hundes (Schmerzen, Krankheiten, Allergien - insbesondere gegen Futtermittel oder Insekten).
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Verhaltensauffälligkeiten.
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Aggressivität gegenüber Artgenossen oder Menschen.
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Ängstlichkeit des Hundes.
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Auflagen des Veterinäramts.
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Wird die Meldepflicht bei der Anmeldung missachtet, können Teilnehmende von der Teilnahme an Trainingsstunden oder Kursen ausgeschlossen werden.
6. ZAHLUNGSBSTIMMUNGEN
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Die durch HUNDHOCH2 bestätigte Buchungsanfrage gilt als verbindliche Anmeldung und verpflichtet zur Bezahlung der Trainings- oder Kursvergütung.
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Die Bezahlung erfolgt nicht in bar, sondern ausschliesslich via Banküberweisung oder TWINT.
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Gruppenkurse, private Kurse oder Workshops sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bis spätestens sieben Tage vor dem ersten Kurstag / vor dem Durchführungstag zu entrichten.
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Privattrainings sind spätestens bei Beginn der Trainingsstunde via TWINT zu bezahlen.
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Es gelten die auf der Website von HUNDHOCH2 publizierten Preise zur Zeit der Buchungsanfrage. HUNDHOCH2 behält sich vor, Preise jederzeit zu ändern.
7. ABMELDUNGEN / RÜCKTRITTE
ABMELDUNGEN VON EINZELNEN STUNDEN
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Abmeldungen von einzelnen Gruppenkurs- oder Privatkurs-Trainings müssen spätestens 24 Std. im Voraus und schriftlich (per E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder SMS) an den Trainingsleitenden erfolgen.
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Bei allen Kursen mit vorgegebener Dauer besteht bei versäumten Stunden und Fehlzeiten kein Anspruch auf Rückerstattung der anteilsmässigen Kursvergütung.
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Privattrainings müssen im Verhinderungsfall spätestens 24 Std. im Voraus und schriftlich (per E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder SMS) an den Kursleitenden storniert werden. Andernfalls werden sie in Rechnung gestellt.
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Bei Fernbleiben ohne vorherige schriftliche Abmeldung werden 100% der Trainings- bzw. Kursvergütung verrechnet.
RÜCKTRITTE VON GANZEN GRUPPENKURSEN ODER WORKSHOPS
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Rücktritte von ganzen Gruppenkursen, Privatkursen oder Workshops müssen schriftlich (per E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder SMS) an den Trainingsleitenden oder HUNDHOCH2 erfolgen.
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Erfolgt bei Gruppenkursen, Privatkursen oder Workshops ein Rücktritt vom ganzen Kurs / Workshop:
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Weniger als 7 Tage vor Kurs- / Workshop-Beginn, sind 100% der Vergütung geschuldet,
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Weniger als 14 Tage vor Kurs- / Workshopbeginn, sind 50% der Vergütung geschuldet.
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Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder bei Kurs-/Workshop-Abbruch sind 100% der Vergütung geschuldet.
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Rückerstattungen von Gruppen-, Privatkurs- oder Workshop-Vergütungen sind nur ausnahmsweise möglich, beispielsweise bei schwerer bzw. langandauernder Krankheit oder bei Unfall von Mensch oder Hund, gegen Vorlage eines Arztzeugnisses. Die Vergütungen werden in dem Fall pro Rata zurückerstattet.
ANNULATION / VERSCHIEBUNG ETC. DURCH HUNDHOCH2
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HUNDHOCH2 behält sich vor, Angebote aus organisatorischen Gründen zu verschieben, online als Videokonferenz durchzuführen oder zu annullieren, den Durchführungsort zu ändern oder die Trainingsleitung zu wechseln. Über Änderungen werden die Kunden rechtzeitig informiert.
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Bei Annullation von Angeboten seitens HUNDHOCH2 werden die Vergütungen zu 100% rückerstattet; weitere Ansprüche seitens der Kundin oder des Kunden bestehen nicht.
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Ausnahme: Bei Trainings- / Kursabsagen wegen schlechten Wetters wird kein Geld zurückerstattet.
8. MINDERUNG / RÜCKERSTATTUNG VON VERGÜTUNGEN
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Verspätungen von Kundinnen oder Kunden berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
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Rücktritte von ganzen Gruppenkursen, Privatkursen oder Workshops müssen rechtzeitig und schriftlich erfolgen. Ansonsten werden die Vergütungen entsprechend des Abmeldezeitraums zu 50% oder 100% in Rechnung gestellt.
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Rückerstattungen von Gruppen-, Privatkurs- oder Workshop-Vergütungen sind nur ausnahmsweise möglich, beispielsweise bei schwerer bzw. langandauernder Krankheit oder bei Unfall von Mensch oder Hund, gegen Vorlage eines Arztzeugnisses. Die Vergütungen werden in dem Fall pro Rata zurückerstattet.
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Privattrainings müssen im Verhinderungsfall mind. 24 Std. im Voraus schriftlich storniert werden. Andernfalls werden sie in Rechnung gestellt. Bereits bezahlte Gelder werden in dem Fall nicht rückerstattet.
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Bei Fernbleiben von Kundinnen oder Kunden ohne vorherige schriftliche Abmeldung werden 100% der Trainings- / Kurs- oder Workshopvergütungen verrechnet. Bereits bezahlte Gelder werden nicht rückerstattet. Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden.
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Bei Annullation von Angeboten seitens HUNDHOCH2 werden die Angebotsvergütungen zu 100% rückerstattet; weitere Ansprüche seitens der Kundin oder des Kunden bestehen nicht. Eine Ausnahme stellten Trainingsabsagen wegen schlechten Wetters dar. In dem Fall wird kein Geld zurückerstattet.
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Wird die Meldepflicht (Krankheiten, Läufigkeiten, etc.) vor den Trainings missachtet, können Teilnehmende von der Teilnahme an den einzelnen Trainings ausgeschlossen werden. Die Trainings- / Kursvergütungen werden in dem Fall nicht zurückerstattet.
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HUNDHOCH2 behält sich vor, Impfausweise und Chips zu kontrollieren und Teilnehmende bei Pflichtverletzungen vom Training, von Kursen oder Workshops auszuschliessen. Die Vergütungen werden in dem Fall pro Rata zurückerstattet.
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HUNDHOCH2 behält sich vor, Teilnehmende bei Zahlungsverzug, bei Pflichtverletzungen oder wiederholten Widerhandlungen gegen die Anweisungen der Kursleitenden vom Unterricht auszuschliessen. Bei Ausschluss in diesen Fällen werden die Vergütungen pro Rata rückerstattet.
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Teilnehmende werden, wenn nötig, auf unerlaubte Trainingsmethoden, Umgangsformen oder Hilfsmittel hingewiesen. Sie können bei Nicht-Einhalten von Trainings, Kursen oder Workshops ausgeschlossen werden. Die Vergütungen werden in dem Fall pro Rata zurückerstattet.
9. AUSSCHLUSS VON KURSTEILNEHMENDEN
HUNDHOCH2 behält sich vor, Teilnehmende bei Zahlungsverzug, bei Pflichtverletzungen oder wiederholten Widerhandlungen gegen die Anweisungen der Kursleitenden vom Unterricht auszuschliessen.
Bei Ausschluss in diesen Fällen werden die Kursvergütungen pro Rata rückerstattet.
10. VERSICHERUNG / HAFTUNG
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Die Teilnahme an Trainings erfolgt auf eigene Gefahr, Verantwortung und Risiko des Teilnehmenden.
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Der Hundehaltende tritt für alle von ihm und seinem Hund sowie von seinen Begleitpersonen verursachten Schäden ein.
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Unfall- und Haftpflichtversicherungen für Hund und Mensch sind Sache und Verantwortung des Teilnehmenden. HUNDHOCH2 behält sich ausdrücklich das Recht vor, vom Teilnehmenden den Nachweis der Versicherungspolicen zu verlangen.
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Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht ohne Begleitung einer erwachsenen Person oder ohne eine schriftliche Vollmacht des Erziehungsberechtigten an den Lektionen / Kursen von HUNDHOCH2 teilnehmen. Die Erziehung von Hunden obliegt handlungsfähigen Personen.
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Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann HUNDHOCH2 nicht haftbar gemacht werden.
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HUNDHOCH2 übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die beim Training entstehen sowie für Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
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HUNDHOCH2 haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von HUNDHOCH2 verursacht wurden. Die vertragliche Haftung wird ausgeschlossen.
11. ERFOLGSGARANTIE
HUNDHOCH2 gibt keine Erfolgsgarantie. Der Erfolg im Hundetraining ist von der Mitarbeit und dem Fleiss der Teilnehmenden Mensch-Hundeteams abhängig, ebenso wie von den individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten der jeweiligen Hunde beziehungsweise deren Haltender.
12. DATENSCHUTZ
HUNDHOCH2 behält sich das Recht vor, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten von Kundinnen und Kunden zu erheben, zu speichern und zu bearbeiten.
Die Kundendaten werden mit aller Sorgfalt behandelt. Die Vorschriften des schweizerischen Datenschutzrechts werden berücksichtigt.
Die Kursteilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos, die während eines Trainings / eines Kurses entstehen, von HUNDHOCH2 für Homepage, soziale Medien und weitere Kanäle kostenlos verwendet werden dürfen. Die Bildrechte liegen sodann bei HUNDHOCH2. Sollten Personen auf Fotos oder Videos erkennbar sein, werden diese auf Wunsch der entsprechenden Person gelöscht.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für die vertraglichen Beziehungen mit HUNDHOCH2 ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz von HUNDHOCH2.
Für die vertragliche Beziehung zwischen HUNDHOCH2 und Kundinnen oder Kunden kommen die AGB zur Anwendung, welche im Moment der Buchungsanfrage publiziert waren.
Die AGB können von HUNDHOCH2 jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt mit Publikation auf der Website in Kraft.
Diese AGB gehen älteren Bestimmungen vor. Individuelle Absprachen können ausnahmsweise vorgenommen werden, sie gehen dann diesen AGB vor.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die massgebende gesetzliche Vorschrift ersetzt.
HUNDHOCH2 I 01. JANUAR 2023