OBLIGATORISCHE KURSE I KANTON ZÜRICH
Hier finden sich Informationen zu den obligatorischen Hundekursen im Kanton Zürich.
NEU / ÄNDERUNG DER AUSBILDUNGSPFLICHT FÜR HUNDE
Quelle: Veterinäramt Zürich
Spätestens im 2. Quartal 2025 soll die revidierte Hundegesetzgebung in Kraft treten. Was sich dann bei der Ausbildungspflicht für Hunde ändert, erfahren Sie hier.
Im Kanton Zürich soll die Hundeausbildung vereinfacht und gleichzeitig für alle Hunderassen verpflichtend werden. Bereits zum 1. Januar 2022 sollte eine Neuregelung in Kraft treten. Dagegen sind Beschwerden eingereicht worden, was die Inkraftsetzung zunächst verzögerte.
Jetzt ist klar - die revidierte Hundegesetzgebung soll spätestens im 2. Quartal 2025 in Kraft gesetzt werden. Bis dahin ändert sich an der geltenden Ausbildungspflicht für grosse oder massige Hunde nichts.
Das heisst, alle Hundehaltende, die grosse oder massige Hunde halten, sind bis zur Inkraftsetzung verpflichtet, der jetzt geltenden Ausbildungspflicht nachzukommen (siehe hier).
WAS ÄNDERT SICH IM JAHR 2025?
Ab Inkraftsetzung der revidierten Hundegesetzgebung unterstehen neu alle im Kanton Zürich gehaltenen Hunde einer Ausbildungspflicht, egal ob sie kleinwüchsig oder gross oder massig sind.
Die neue Ausbildungspflicht umfasst eine theoretische und eine praktische Ausbildung.
-
Die theoretische Ausbildung gilt für Ersthundehaltende, die sich ab dem Datum der Inkraftsetzung der neuen Hundegesetzgebung erstmals einen Hund anschaffen.
-
Sie ist frühestens ein Jahr vor oder spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung / dem Zuzug in den Kanton zu absolvieren und beinhaltet eine abschliessende Prüfung.
-
Der Zeitumfang wird mit einem durchschnittlichen Lernaufwand von zwei Stunden und den Zeitaufwand für die Prüfung eingeschätzt
-
Keine Pflicht zur theoretischen Ausbildung besteht
-
für Personen, die in den letzten zehn Jahren einen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben,
-
für Personen, die den Hund von ihrer Ehe-/LebenspartnerIn übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt und für
-
für sehbehinderte Personen, die einen Blindenführhund einer von der Invalidenversicherung anerkannten Blindenführhundeschule übernehmen.
-
2. Die praktische Ausbildung gilt ab Inkraftsetzung für alle Hunde, die neu angeschafft werden oder die neu in den Kanton Zürich zuziehen und jünger als zehn Jahre sind.
-
Die praktische Hundeausbildung beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes.
-
Sie muss zwölf Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton abgeschlossen sein.
-
Die praktische Hundeausbildung umfasst sechs Lektionen zu je 60 Minuten.
-
Die Lektionen sind mit einem Abstand von mindestens einer Woche zu besuchen.
-
-
Keine Pflicht zur praktischen Ausbildung besteht
-
für Personen, die einen Hund halten, der bei seinem Erwerb oder beim Zuzug der Person in den Kanton älter als zehn Jahre ist,
-
für Personen, die in den Kanton zuziehen, wenn sie eine praktische Hundeausbildung absolviert haben, die gemäss Bestätigung des Veterinäramtes gleichwertig ist,
-
für Personen, die den Hund von ihrer Ehe-/LebenspartnerIn übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt,
-
für Personen, die eine Bewilligung als HundeausbildnerIn haben,
-
bei Hunden, die in der zentralen Hundedatenbank auf ein Tierheim registriert sind, ausgenommen jene, die ein Tierheim aus dem Ausland eingeführt hat, um sie in der Schweiz zu platzieren,
-
für Personen, die einen Assistenzhund von einer von der Invalidenversicherung anerkannten Schule oder Ausbildungsvereinigung halten,
-
für Personen, die als MilizhundeführerIn während der Rekrutenschule oder als InstruktorIn einen Hund der Armee übernehmen, wenn der Hund in der Armee eingesetzt wird oder für einen solchen Einsatz vorgesehen ist,
-
bei Hunden, die für den Sicherheitsdienst der Polizei oder einer Strafvollzugsanstalt oder beim Grenzwachtkorps eingesetzt werden oder für einen solchen Einsatz vorgesehen sind,
-
bei vom Bundesamt für Umwelt anerkannten Herdenschutzhunden.
-
-
Das Veterinäramt kann eine Person auf Gesuch von der praktischen Hundeausbildung befreien, wenn aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung nicht absolvieren kann oder einen kranken oder verhaltensauffälligen Hund hält, mit dem keine praktische Hundeausbildung durchgeführt werden kann.
BIS CA. 2. QUARTAL 2025 GILT
OBLIGATORISCHE HUNDEKURSE
Der Kanton Zürich kennt eine obligatorische Hundeausbildungs-Pflicht. Sie gilt für Welpen, Junghunde sowie erwachsene Hunde (bis zum Alter von acht Jahren). Und zwar für alle grossen Hunde. Also solche, die nicht als kleinwüchsig gelten.
WARUM GIBT ES IM KANTON ZÜRICH ÜBERHAUPT OBLIGATORISCHE HUNDEKURSE?
Nun, der Kanton Zürich ist sehr dicht besiedelt und verzeichnet die grosse Anzahl von über 50.000 registrierten Hunden. Es ist daher kaum zu vermeiden, bei Spaziergängen im Grünen mit dem eigenen Hund auf andere Hunde zu treffen. Auch in Gemeinden und Städten sind viele Mensch-Hund-Teams unterwegs.
Der Regierung des Kantons Zürich ist wichtig:
-
Eine gute Ausbildung von Hunden soll dazu beigetragen, Zwischenfälle im Zusammenleben mit Menschen und Artgenossen zu vermeiden.
-
Ein entspanntes Mit- und Nebeneinander von Hund und Mensch soll durch die Sozialisierung und Umweltgewöhnung von Welpen sowie durch die Ausbildung, Erziehung und das korrekte Führen von Junghunden sowie erwachsenen Vierbeinern ermöglicht werden.
GROSSE HUNDE
Die kantonale Ausbildungspflicht gilt, wie bereits erwähnt, für grosse Hunde - also für alle Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten.
KLEINE HUNDE
Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind.
-
Eine Liste der kleinwüchsigen Hunderassen findet sich auf der Webseite des Kantons Zürich.
-
Achtung: «Kleinwüchsig» ist nicht gleichbedeutend mit der Einteilung «Klein» bei AMICUS, der nationalen Datenbank zur Registrierung von Hunden. Die Grösseneinteilung bei AMICUS ist somit nicht ausschlaggebend in Bezug auf die Ausbildung.
FREIWILLIGER KURSBESUCH MÖGLICH?
Es ergibt auch mit kleinwüchsigen Hunden grossen Sinn, Hundekurse zu besuchen. Nicht obligatorisch, sondern freiwillig.
Auch kleine Hunde haben Spass an sinnvoller Beschäftigung und sollten ausserdem ein gewisses Mass an höflichem Verhalten und Grundgehorsam beherrschen. Gerade dann, wenn sie unangeleint laufen sollen - ein funktionierender Rückruf ist dann einfach Pflicht!
Schon allein wegen der Gesetzeslage in der Schweiz sollte man freiwillig einen Hundekurs besuchen.
-
Hunde sind unter anderem so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass sie weder Mensch noch Tier gefährden oder belästigen.
-
Bzw. sie in der bestimmungsgemässen und sicheren Nutzung des frei zugänglichen Raums nicht beeinträchtigen.
-
Zu Fuss im Strassenverkehr müssen Hunde jederzeit unter Kontrolle sein.
Wenn man das alleine schafft, prima. Sonst ist der freiwillige Besuch von Hundekursen sicherlich eine gute Idee.
OBLIGATORISCHE KURSE BEI HUNDHOCH2
HUNDHOCH2 bietet alle drei obligatorischen Hundeausbildungs-Kurse an:
-
Welpenkurs.
-
Junghundekurs = HUNDHOCH2 Junghunde- / Erziehungskurs, Niveau Basis.
-
Erziehungskurs = HUNDHOCH2 Junghunde- / Erziehungskurs, Niveau Aufbau.
Und zwar sowohl für obligatorische als auch freiwilige Teilnahme. Als Gruppenkurs oder auch privat.
Die Inhalte der Kurse bauen jeweils aufeinander auf und ziehen sich quasi wie ein "roter Faden" durch die Kurse. Wer die Kurse bei HUNDHOCH2 durchläuft und fleissig übt, hat die allerbesten Chancen auf einen im Alltag gut funktionierenden Hund, auf den man sich verlassen kann - natürlich vorausgesetzt, der Hund ist körperlich und emotional im Lot.
AUSBILDUNGSPFLICHT
-
Die obligatorischen Kurse absolvieren muss diejenige Person, die bei Amicus als Hundehalterin oder Hundehalter registriert ist.
-
Die Teilnahme an obligatorischen Kursen kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
-
HUNDHOCH2 stellt natürlich gerne ein Teilnahme-Zertifikat für das Einreichen bei der Wohngemeinde aus - allerdings nur, sofern die vom Kanton Zürich festgelegten Lernziele erreicht werden.
KURSUMFANG
Das Veterinäramt Zürich hat Vorgaben erlassen, was die Länge der obligatorischen Kurse angeht. Daran lehnt sich die Kurslänge bei HUNDHOCH2 an (obligatorische I freiwillige Kurse).
Vorgaben des Veterinäramts
-
Mindestens 4 Lektionen Welpenkurs - zwischen der 8. und 16. Lebenswoche.
-
Mindestens 10 Lektionen Junghundekurs - im Alter von 17 Wochen bis 18 Monaten.
-
Mindestens 10 Lektionen Erziehungskurs - der Hund war bei der Übernahme oder beim Zuzug in den Kanton Zürich zwischen 18 Monaten und 8 Jahren alt. Er hat keinen Welpenkurs bei einer Hundeausbilderin / einem Hundeausbilder mit einer Bewilligung des Veterinäramtes Zürich besucht).
-
Mindestens 20 Lektionen Erziehungskurs - der Hund war bei der Übernahme oder beim Zuzug in den Kanton Zürich zwischen 18 Monaten und 8 Jahren alt. Er hat weder Welpen- noch Junghundekurs besucht
LERNZIELE UND INHALTE
Die Kurs- und Lernziele der HUNDHOCH2-Welpen-, Junghunde- / Erziehungskurse Basis und Aufbau finden Sie auf unserer Webseite, beim betreffenden Kurs.
Dazu im Menü "ANGEBOT" den "Mehr Infos"-Button des gewünschten Kurs anklicken.
Das Veterinäramt des Kantons Zürich hat die jeweiligen Lernziele für die verschiedenen obligatorischen Kurse vorgegeben.
-
Die Inhalte der HUNDHOCH2-Kurse, sowohl der privaten als auch der Gruppenkurse, orientieren sich sehr eng an den vom Veterinäramt vorgegebenen Lernzielen.
-
Sie werden ergänzt durch weitere sinnvolle Inhalte und viel Wissensvermittlung.
-
Die Lernziele des Veterinäramts müssen in den obligatorischen Kursen, egal ob in der Gruppe oder privat absolviert, vom jeweiligen Mensch-Hund-Team erreicht werden.
-
Erst dann stellt HUNDHOCH2 ein Teilnahmezertifikat für das Einreichen bei der Heimatgemeinde aus. Das bedeutet: Üben, Üben, Üben!
-
Für eine freiwillige Teilnahme an einem Gruppen- oder privaten Kurs stellt HUNDHOCH2 natürlich, falls gewünscht, ebenfalls ein Teilnahmezertifikat aus. Bitte einfach Bescheid sagen.
-
Ein Download des Reglements zu zur praktischen Hundeausbildung ist HIER möglich.
WEITERE INFORMATIONEN / VETERINÄRAMT ZÜRICH
-
Weitere Informationen sowie eine Liste aller als kleinwüchsig geltenden Hunde findet sich auf der Webseite des Kantonalen Veterinäramts Zürich.
-
Ebenso wie das Hundegesetz und die Hundeverordnung des Kantons Zürich (siehe auch untenstehende Links).
BUCHUNG
Sie möchten einen Hundekurs bei HUNDHOCH2 buchen? Das freut uns, vielen Dank!
-
Gehen Sie auf die Seite "ONLINE BUCHEN". Dort können Sie online eine Buchungsanfrage erstellen.
-
Bitte auswählen, um welchen Kurs es sich handeln soll: Welpenkurs I Junghunde- u. Erziehungskurs Basis I Junghunde- u. Erziehungskurs Aufbau?
-
Und ob ein Gruppenkurs oder ein privater Kurs gewünscht wird. (siehe Menüleiste - "Online Buchen").
-
Nach der Buchungsanfrage und dem Eingang der Bestätigung zur Kursteilnahme sind folgende Dokumente einzureichen: Nachweis über erfolgte Impfungen und Chip-Nummer des Hundes (Heimtierpass-Seite). Haltenderausweis, d.h. Vorder- und Rückseite einer ID / eines sonstigen amtlichen Ausweises.
NÜTZLICHE LINKS
Durch das Klicken auf die Logos werden Links zu Webseiten geöffnet, mit weiterführenden Informationen zur Hundeausbildung oder der Möglichkeit zum Download von Informationsblättern, Broschüren oder Gesetzestexten.
VETERINÄRAMT Kanton Zürich.
Auf der Webseite des Veterinäramts des Kantons Zürich finden sich Informationen unter anderem zu:
-
Haltung von Hunden und Pflichten von Hundehaltenden.
-
Meldung und Registrierung von Hunden.
-
Verbotene Hunderassen.
-
Hundeausbildung - Vorschriften, Gesetzestexte, Liste mit Ausbildungsstätten, verbotene Hilfsmittel im Hundetraining etc.
-
Liste kleinwüchsiger Rassen.
-
Kauf und Import von Hunden.
-
Reisen mit Hund.
BROSCHÜRE "HUNDEHALTUNG"
Herausgegeben vom Veterinäramt des Kantons Zürich mit Informationen zum Zürcher Hundegesetz, unter anderem zu:
-
Hundehaltung im Kanton Zürich.
-
Administrativen Pflichten.
-
Hundeausbildung.
-
Verhaltensregeln.
-
Massnahmen bei einem Vorfall.
Die rechts zu sehende Broschürenabbildung ist verlinkt mit der Webseite des Veterinäramts. Dort ist unter "Weitere Infos" der Download der Broschüre möglich. Dazu auf "Hundehaltung - Informationen zum Zürcher Hundegesetz" klicken.
CODEX für Hundehalter und Nichthundehalter.
Bei "Codex" handelt es sich um eine Kampagne des Veterinäramts Zürich zur Bissprävention. Es wurden Broschüren speziell für Kindergarten- und Schulkinder sowie für Erwachsene entwickelt.
Die abgebildete Broschüre für Erwachsene enthält wichtige Informationen unter anderem zu:
-
Welche Regeln gelten im Kanton Zürich für Hund und Haltende?
-
Kurs-Guide für die obligatorische Hundeausbildung.
-
Verhaltensregeln im Alltag.
Die rechts zu sehenden Broschürenabbildung ist verlinkt mit der Webseite des Veterinäramts. Dort ist der Download der Broschüre möglich.
AMICUS - Nationale Hunde-Datenbank.
-
Registrierung von Hundehaltenden.
-
Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
-
Meldungen bei Lieferung und Weitergabe von Mikrochips.
-
Meldepflichten der Hundehaltenden.
-
Rückverfolgbarkeit registrierter Hunde.
-
Aufdeckung und Verhinderung illegaler Hundeimporte.
Hundekurse zu besuchen, ergibt immer Sinn. Egal, ob obligatorisch oder freiwillig!
HUNDHOCH2 freut sich auf Sie!