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OBLIGATORISCHE HUNDEKURSE I KANTON ZÜRICH

 ÄNDERUNG DER AUSBILDUNGSPFLICHT FÜR HUNDE ZUM 1. JUNI 2025 

Quelle: Veterinäramt Zürich

Zum 1. Juni 2025 tritt im Kanton Zürich die revidierte Hundegesetzgebung in Kraft. Was sich dann bei der Ausbildungspflicht für Hunde ändert, erfahren Sie hier.​

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DAS WICHTIGSTE ZUERST

Dem alten Hundegesetz unterliegt, wer sich vor dem 31.5.2025 einen Hund zulegt oder mit ihm zuzieht. Aber nur, wenn der Hund als gross gilt. Es gelten die bisherige Ausbildungspflichten (weitere Infos hier).

  • Wer bereits einen als gross geltenden Hund hält und die bislang vorgeschriebenen Kurse absolviert hat, kann sich beruhigt zurücklehnen. Es gibt nichts zu tun.

  • Das Gleiche gilt für alle kleinen Hunde, die bereits im Kanton Zürich leben. Es gibt nichts zu tun. ​

Mit dem revidierten Hundegesetz untersteht jeder Hund, der ab dem 1. Juni 2025 neu im Kanton Zürich gehalten wird, der KurspflichtEgal, ob er klein oder gross, massig oder schmal istEgal, ob man bereits im Kanton wohnt und sich neu einen Hund zulegt. Oder ob man mit ihm zuzieht.

  • Eine theoretische Ausbildung ist Pflicht für alle, die ab dem 1. Juni 2025 Ersthundehaltende sind. ​Oder für diejenigen, die früher bereits Hunde hielten, aber nicht in den letzten 10 Jahren

  • Die praktische Ausbildung besteht aus einem obligatorischen Hundekurs, der sechs Lektionen umfasst. Sie muss von praktisch allen, die sich ab dem 1. Juni 2025 einen Hund zulegen oder mit ihm in den Kanton ziehen, absolviert werden.. Es gibt nur wenige Ausnahmen von der Kurspflicht.

 AB DEM 1. JUNI GILT DAS REVIDIERTE HUNDEGESETZ  
THEORETISCHE AUSBILDUNG

 

Die theoretische Ausbildung beinhaltet einen Theoriekurs sowie eine abschliessende Prüfung

 

Sie gilt für

  • Ersthundehaltende, die sich ab dem 1. Juni 2025 erstmals einen Hund anschaffen. Und ihn für mindestens 3 Monate halten. 

  • Ersthundehaltende, die ab dem 1. Juni 2025 mit einem Hund in den Kanton zuziehen. Und ihn für mindestens 3 Monate halten. 

Ausnahmen

Folgende Personen müssen keine theoretische Ausbildung absolvieren: 

  • Personen, die in den letzten zehn Jahren einen Hund gehalten haben, und zwar für mindestens 6 Monate am Stück. 

  • Personen, die den Hund von Ehe- / Lebenspartner*innen übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt.

  • Sehbehinderte Personen, die einen Blindenführhund übernehmen, und zwar von einer von der Invalidenversicherung anerkannten Blindenführhundeschule.​

Zeitpunkt​

  • Frühestens ab dem 1. Juni 2025.

  • Frühestens 1 Jahr vor Beginn der Hundehaltung / dem Zuzug in den Kanton.

  • Spätestens 2 Monate nach Beginn der Hundehaltung / dem Zuzug in den Kanton.

Anbietende

  • Der Theoriekurs kann online belegt werden. Entweder via Veterinäramt. Oder via HUNDHOCH2 (Infos dazu folgen, sobald das Veterinäramt die Hundetrainerinnen- und Trainer über die Inhalte informiert hat). 

  • Wer die theoretische Prüfung nicht besteht, kann sie problemlos wiederholen. 

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PRAKTISCHE AUSBILDUNG

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Sie gilt für

  •  ALLE Hunde, die nach dem 1. Juni 2025  jünger als 10 Jahre sind, neu angeschafft werden oder neu in den Kanton Zürich ziehen.

Ausnahmen

Folgende Personen oder Hunde müssen keine praktische Ausbildung absolvieren:

  • Personen, deren Hund bei seinem Erwerb oder beim Zuzug in den Kanton älter als zehn Jahre ist.

  • Personen, die in den Kanton zuziehen und bereits eine praktische Hundeausbildung absolviert haben. Sie muss gleichwertig sein (Bestätigung des Veterinäramtes erforderlich).

  • Personen, die den Hund von ihren Ehe- / Lebenspartner*innen übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt.

  • Personen, die eine Bewilligung als HundeausbildnerIn haben.

  • Hunde, die in der zentralen Hundedatenbank auf ein Tierheim registriert sind. Ausgenommen sind die Hunde, die ein Tierheim aus dem Ausland eingeführt hat, um sie in der Schweiz zu platzieren.

  • Personen, die einen Assistenzhund von einer von der Invalidenversicherung anerkannten Schule oder Ausbildungsvereinigung halten.

  • Personen, die ihren Hund in der Armee, im Sicherheitsdienst der Polizei oder einer Strafvollzugsanstalt oder im Grenzwachtkorps einsetzen; oder wenn der Hund für einen solchen Einsatz vorgesehen sind.

  • Herdenschutzhunde, die vom Bundesamt für Umwelt anerkannt sind.

  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung nicht absolvieren können, können auf Gesuch beim Veterinäramt von der praktischen Hundeausbildung befreit werden.

  • Das Gleiche gilt, wenn eine Person einen kranken oder verhaltensauffälligen Hund hält, mit dem keine praktische Hundeausbildung durchgeführt werden kann.

Umfang

  • Die praktische Hundeausbildung umfasst sechs Lektionen zu je 60 Minuten.

  • Die Lektionen sind mit einem Abstand von mindestens einer Woche zu besuchen.

Zeitpunkt​

  • Der Hund muss bei Beginn der praktischen Hundeausbildung mindestens sechs Monate alt sein. 

  • Die praktische Ausbildung muss spätestens ​12 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton beschlossen sein. 

Anbietende​

  • Selbstverständlich wird HUNDHOCH2 Hundeausbildung gemäss des revidierten Hundegesetzes anbieten.

  • Sobald das Veterinäramt Näheres bekannt gibt, macht sich HUNDHOCH2 an die Kurskonzeption.

  • Kursdaten finden Sie unter "Hundekurse"

OBLIGAT. HUNDEAUSBILDUNG BIS 2025

 BIS ZUM 31. MAI 2025 GILT DAS ALTE HUNDEGESETZ 

 
OBLIGATORISCHE HUNDEKURSE

Bis zum 31.5.2025 gilt im Kanton Zürich die "alte" Hundegesetzgebung. Sei beinhaltet eine obligatorische Hundeausbildungs-Pflicht für Welpen, Junghunde sowie erwachsene Hunde (bis zum Alter von acht Jahren). Und zwar für alle grossen Hunde. Also solche, die nicht als kleinwüchsig gelten.

WARUM GIBT ES IM KANTON ZÜRICH ÜBERHAUPT OBLIGATORISCHE HUNDEKURSE?

 

Nun, der Kanton Zürich ist sehr dicht besiedelt und verzeichnet die grosse Anzahl von über 50.000 registrierten Hunden. Es ist daher kaum zu vermeiden, bei Spaziergängen im Grünen mit dem eigenen Hund auf andere Hunde zu treffen. Auch in Gemeinden und Städten sind viele Mensch-Hund-Teams unterwegs.

 

Der Regierung des Kantons Zürich ist wichtig:

  • Eine gute Ausbildung von Hunden soll dazu beigetragen, Zwischenfälle im Zusammenleben mit Menschen und Artgenossen zu vermeiden.

  • Ein entspanntes Mit- und Nebeneinander von Hund und Mensch soll durch die Sozialisierung und Umweltgewöhnung von Welpen sowie durch die Ausbildung, Erziehung und das korrekte Führen von Junghunden sowie erwachsenen Vierbeinern ermöglicht werden.

 

GROSSE HUNDE

Die kantonale Ausbildungspflicht gilt, wie bereits erwähnt, für grosse Hunde - also für alle Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten.

 

KLEINE HUNDE

Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind.

  • Eine Liste der kleinwüchsigen Hunderassen findet sich auf der Webseite des Kantons Zürich.

  • Achtung: «Kleinwüchsig» ist nicht gleichbedeutend mit der Einteilung «Klein» bei AMICUS, der nationalen Datenbank zur Registrierung von Hunden. Die Grösseneinteilung bei AMICUS ist somit nicht ausschlaggebend in Bezug auf die Ausbildung.

 

FREIWILLIGER KURSBESUCH MÖGLICH?

 

Es ergibt auch mit kleinwüchsigen Hunden grossen Sinn, Hundekurse zu besuchen. Nicht obligatorisch, sondern freiwillig.

Auch kleine Hunde haben Spass an sinnvoller Beschäftigung und sollten ausserdem ein gewisses Mass an höflichem Verhalten und Grundgehorsam beherrschen. Gerade dann, wenn sie unangeleint laufen sollen - ein funktionierender Rückruf ist dann einfach Pflicht!

Schon allein wegen der Gesetzeslage in der Schweiz sollte man freiwillig einen Hundekurs besuchen. 

  • Hunde sind unter anderem so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass sie weder Mensch noch Tier gefährden oder belästigen.

  • Bzw. sie in der bestimmungsgemässen und sicheren Nutzung des frei zugänglichen Raums nicht beeinträchtigen. 

  • Zu Fuss im Strassenverkehr müssen Hunde jederzeit unter Kontrolle sein. 

Wenn man das alleine schafft, prima. Sonst ist der freiwillige Besuch von Hundekursen sicherlich eine gute Idee. 

OBLIGATORISCHE KURSE BEI HUNDHOCH2

 

HUNDHOCH2 bietet alle drei obligatorischen Hundeausbildungs-Kurse an:

  • Welpenkurs.

  • Junghundekurs = HUNDHOCH2 Junghunde- / Erziehungskurs, Niveau Basis.

  • Erziehungskurs = HUNDHOCH2 Junghunde- / Erziehungskurs, Niveau Vertiefung

 

Und zwar sowohl für obligatorische als auch freiwilige Teilnahme. Als Gruppenkurs oder auch privat. 

 

Die Inhalte der Kurse bauen jeweils aufeinander auf und ziehen sich quasi wie ein "roter Faden" durch die Kurse. Wer die Kurse bei HUNDHOCH2 durchläuft und fleissig übt, hat die allerbesten Chancen auf einen im Alltag gut funktionierenden Hund, auf den man sich verlassen kann - natürlich vorausgesetzt, der Hund ist körperlich und emotional im Lot. 

AUSBILDUNGSPFLICHT

 

KURSUMFANG

Das Veterinäramt Zürich hat Vorgaben erlassen, was die Länge der obligatorischen Kurse angeht. Daran lehnt sich die Kurslänge bei HUNDHOCH2 an (obligatorische I freiwillige Kurse). 

 

Vorgaben des Veterinäramts

  • Mindestens 4 Lektionen Welpenkurs -  zwischen der 8. und 16. Lebenswoche.

  • Mindestens 10 Lektionen Junghundekurs - im Alter von 17 Wochen bis 18 Monaten.

  • Mindestens 10 Lektionen Erziehungskurs - der Hund war bei der Übernahme oder beim Zuzug in den Kanton Zürich zwischen 18 Monaten und 8 Jahren alt. Er hat keinen Welpenkurs bei einer Hundeausbilderin / einem Hundeausbilder mit einer Bewilligung des Veterinäramtes Zürich besucht).

  • Mindestens 20 Lektionen Erziehungskurs - der Hund war bei der Übernahme oder beim Zuzug in den Kanton Zürich zwischen 18 Monaten und 8 Jahren alt. Er hat weder Welpen- noch Junghundekurs besucht

Obligatorische Hundekurspflicht im Kanton Zürich
LERNZIELE UND INHALTE

Die  Kurs- und Lernziele der HUNDHOCH2-Welpen-, Junghunde- / Erziehungskurse Basis und Vertiefung finden Sie auf unserer Webseite, beim betreffenden Kurs.

 

Dazu im Menü "ANGEBOT" den "Mehr Infos"-Button des gewünschten Kurs anklicken.

 

Das Veterinäramt des Kantons Zürich hat die jeweiligen Lernziele für die verschiedenen obligatorischen Kurse vorgegeben

  •  Die Inhalte der HUNDHOCH2-Kurse, sowohl der privaten als auch der Gruppenkurse, orientieren sich sehr eng an den vom Veterinäramt vorgegebenen Lernzielen.

  • Sie werden ergänzt durch weitere sinnvolle Inhalte und viel Wissensvermittlung. 

  • Die Lernziele des Veterinäramts müssen in den obligatorischen Kursen, egal ob in der Gruppe oder privat absolviert, vom jeweiligen Mensch-Hund-Team erreicht werden. 

  • Erst dann stellt HUNDHOCH2 ein Teilnahmezertifikat für das Einreichen bei der Heimatgemeinde aus. Das bedeutet: Üben, Üben, Üben!

  • Für eine freiwillige Teilnahme an einem Gruppen- oder privaten Kurs stellt HUNDHOCH2 natürlich, falls gewünscht, ebenfalls ein Teilnahmezertifikat aus. Bitte einfach Bescheid sagen. 

  • Ein Download des Reglements zu zur praktischen Hundeausbildung ist HIER möglich.

WEITERE INFORMATIONEN / VETERINÄRAMT ZÜRICH
  • Weitere Informationen sowie eine Liste aller als kleinwüchsig geltenden Hunde findet sich auf der Webseite des Kantonalen Veterinäramts Zürich.

  • Ebenso wie das Hundegesetz und die Hundeverordnung des Kantons Zürich (siehe auch untenstehende Links).

BUCHUNG

Sie möchten einen Hundekurs bei HUNDHOCH2 buchen? Das freut uns, vielen Dank! 

  • Gehen Sie auf die Seite "ONLINE BUCHEN". Dort können Sie online eine Buchungsanfrage erstellen.  

  • Bitte auswählen, um welchen Kurs es sich handeln soll: Welpenkurs I Junghunde- u. Erziehungskurs Basis I Junghunde- u. Erziehungskurs Vertiefung? 

  • Und ob ein Gruppenkurs oder ein privater Kurs gewünscht wird.  (siehe Menüleiste - "Online Buchen").

  • Nach der Buchungsanfrage und dem Eingang der Bestätigung zur Kursteilnahme sind folgende Dokumente einzureichen: Nachweis über erfolgte Impfungen und Chip-Nummer des Hundes (Heimtierpass-Seite). Haltenderausweis, d.h. Vorder- und Rückseite einer ID / eines  sonstigen amtlichen Ausweises.

Logo des Kantons Zürich

NÜTZLICHE LINKS

Durch das Klicken auf die Logos werden Links zu Webseiten geöffnet, mit weiterführenden Informationen zur Hundeausbildung oder der Möglichkeit zum Download von Informationsblättern, Broschüren oder Gesetzestexten.

VETERINÄRAMT Kanton Zürich.

Auf der Webseite des Veterinäramts des Kantons Zürich finden sich Informationen unter anderem zu:

  • Haltung von Hunden und Pflichten von Hundehaltenden.

  • Meldung und Registrierung von Hunden.

  • Verbotene Hunderassen.

  • Hundeausbildung - Vorschriften, Gesetzestexte, Liste mit Ausbildungsstätten, verbotene Hilfsmittel im Hundetraining etc.

  • Liste kleinwüchsiger Rassen.

  • Kauf und Import von Hunden.

  • Reisen mit Hund.

Logo des Kantons Zürich

BROSCHÜRE "HUNDEHALTUNG"

Herausgegeben vom Veterinäramt des Kantons Zürich mit Informationen zum Zürcher Hundegesetz, unter anderem zu:

  • Hundehaltung im Kanton Zürich.

  • Administrativen Pflichten.

  • Hundeausbildung.

  • Verhaltensregeln.

  • Massnahmen bei einem Vorfall.

 

Die rechts zu sehende Broschürenabbildung ist verlinkt mit der Webseite des Veterinäramts. Dort ist unter "Weitere Infos" der Download der Broschüre möglich. Dazu auf  "Hundehaltung - Informationen zum Zürcher Hundegesetz" klicken.

Broschüre "Hundehaltung" des Veterinäramts Kanton Zürich

CODEX für Hundehalter und Nichthundehalter. 

Bei "Codex" handelt es sich um eine Kampagne des Veterinäramts Zürich zur Bissprävention. Es wurden Broschüren speziell für Kindergarten- und Schulkinder sowie für Erwachsene entwickelt. 

 

Die abgebildete Broschüre für Erwachsene enthält wichtige Informationen unter anderem zu:

  • Welche Regeln gelten im Kanton Zürich für Hund und Haltende?

  • Kurs-Guide für die obligatorische Hundeausbildung.

  • Verhaltensregeln im Alltag.

 

Die rechts zu sehenden Broschürenabbildung ist verlinkt mit der Webseite des Veterinäramts. Dort ist der Download der Broschüre möglich. 

Codex für Hundehalterinnen und Dritte des Veterinäramts Kanton Zürich

AMICUS - Nationale Hunde-Datenbank.

  • Registrierung von Hundehaltenden.

  • Kennzeichnung und Registrierung von Hunden

  • Meldungen bei Lieferung und Weitergabe von Mikrochips.

  • Meldepflichten der Hundehaltenden.

  • Rückverfolgbarkeit registrierter Hunde.

  • Aufdeckung und Verhinderung illegaler Hundeimporte.

Logo der nationalen Hunde-Datenbank Amicus, Schweiz

Hundekurse zu besuchen, ergibt immer Sinn. Egal, ob obligatorisch oder freiwillig! 

 

HUNDHOCH2 freut sich auf Sie

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