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GESETZE, REGELN UND HÖFLICHKEIT:
WAS DARF UND SOLLTE MAN, WAS NICHT?

Hier finden sich Informationen und Links zu Gesetzen und Regeln in der Schweiz und im Kanton Zürich. Ebenso wie Tipps zu einem guten Miteinander im Alltag, mit anderen Mensch-Hunde-Teams oder Menschen ohne Hunde. Vieles davon ist Inhalt des Hundetrainings, also von Gruppen- oder Privatstunden, bei HUNDHOCH2, aber nicht alles. 

Die Seite wird nach und nach ausgebaut - einfach immer mal wieder schauen, was es Neues gibt.

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DER GELBE HUND
DIE KAMPAGNE FÜR MEHR ABSTAND

Manche Hunde brauchen mehr Abstand. Die gemeinnützige Kampagne "Gelber Hund" möchte Verständnis dafür schaffen, dass manche Hunde und ihre Menschen mehr Abstand brauchen. HUNDHOCH2 unterstützt die Kampagne. 

Bitte geben Sie Hunden, die mit einer gelben Schleife ausgestattet sind, mehr Freiraum und Zeit zum Ausweichen. Fragen Sie gegebenenfalls vorher nach, ob Kontakt zu anderen Hunden oder Menschen erwünscht und möglich ist.

 

Dankeschön im Voraus für ein rücksichtsvolles Miteinander! 

 

Flyer "Mehr Abstand bitte"
Halstuch "Gelber Hund"

HUNDEBISSPRÄVENTION
"PREVENT A BITE" 

ZÜRCHER HUNDEVERBAND ZHV

Quelle: Prevent a Bite 

Prevent a Bite ist ein Projekt für die Prävention von Hundebissunfällen bei Kindern. Durch Besuche in Kindergärten und in der Unterstufe mit entsprechend ausgebildeten Hunden wird den Kindern interaktiv und spielerisch vermittelt, wie sie durch richtiges Verhalten einen Beissunfall mit einem Hund vermeiden können.

 

Die Nachfrage nach Einsätzen ist sehr gross. Prevent a bite  ist daher laufend auf der Suche nach neuen

Mensch-Hund-Teams, welche Freude am Umgang mit Kindern haben und sich für diese sinnvolle Sache einsetzen möchten. Jedes Einsatzteam erhält vom Zürcher Veterinäramt eine finanzielle Entschädigung.

 

Kontakt

Sekretariat Prevent a Bite / Zürcher Hundeverband

Rita Eppler

Telefon: 044 939 28 07

E-Mail: pab@zhv-zh.ch

https://www.hundebisspraevention.ch/

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LEINENPFLICHT IM WALD 1. APRIL BIS 31. JULI

Der Kanton Zürich hat zum 1. Januar 2023 ein neues Jagdgesetz erlassen.

 

Neu gilt vom 1. April bis 31. Juli jeden Jahres Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit von Wildtieren und Vögeln, und zwar im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt. 

Bitte leinen Sie Ihren Hund in der Zeit in den vorgeschriebenen Gebieten an.

 

Falls eine Schleppleine zum Einsatz kommt, nutzen Sie bitte ein Geschirr, kein Halsband. Es besteht sonst erhebliche Verletzungsgefahr.

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand im Kanton Zürich
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand im Kanton Zürich

NÜTZLICHE LINKS

Durch das Klicken auf die Logos werden Links zu Webseiten geöffnet, mit weiterführenden Informationen zur Hundeausbildung oder der Möglichkeit zum Download von Informationsblättern, Broschüren oder Gesetzestexten.

VETERINÄRAMT Kanton Zürich.

Auf der Webseite des Veterinäramts des Kantons Zürich finden sich Informationen unter anderem zu:

  • Haltung von Hunden und Pflichten von Hundehaltenden.

  • Meldung und Registrierung von Hunden.

  • Verbotene Hunderassen.

  • Hundeausbildung - Vorschriften, Gesetzestexte, Liste mit Ausbildungsstätten, verbotene Hilfsmittel im Hundetraining etc.

  • Liste kleinwüchsiger Rassen.

  • Kauf und Import von Hunden.

  • Reisen mit Hund.

Logo des Kantons Zürich

BROSCHÜRE "HUNDEHALTUNG"

Herausgegeben vom Veterinäramt des Kantons Zürich mit Informationen zum Zürcher Hundegesetz, unter anderem zu:

  • Hundehaltung im Kanton Zürich.

  • Administrativen Pflichten.

  • Hundeausbildung.

  • Verhaltensregeln.

  • Massnahmen bei einem Vorfall.

 

Die rechts zu sehende Broschürenabbildung ist verlinkt mit der Webseite des Veterinäramts. Dort ist unter "Weitere Infos" der Download der Broschüre möglich. Dazu auf  "Hundehaltung - Informationen zum Zürcher Hundegesetz" klicken.

Broschüre "Hundehaltung" des Veterinäramts Kanton Zürich

CODEX für Hundehalter und Nichthundehalter. 

Bei "Codex" handelt es sich um eine Kampagne des Veterinäramts Zürich zur Bissprävention. Es wurden Broschüren speziell für Kindergarten- und Schulkinder sowie für Erwachsene entwickelt. 

 

Die abgebildete Broschüre für Erwachsene enthält wichtige Informationen unter anderem zu:

  • Welche Regeln gelten im Kanton Zürich für Hund und Haltende?

  • Kurs-Guide für die obligatorische Hundeausbildung.

  • Verhaltensregeln im Alltag.

 

Die rechts zu sehenden Broschürenabbildung ist verlinkt mit der Webseite des Veterinäramts. Dort ist der Download der Broschüre möglich. 

Codex für Hundehalterinnen und Dritte des Veterinäramts Kanton Zürich

AMICUS - Nationale Hunde-Datenbank.

  • Registrierung von Hundehaltenden.

  • Kennzeichnung und Registrierung von Hunden

  • Meldungen bei Lieferung und Weitergabe von Mikrochips.

  • Meldepflichten der Hundehaltenden.

  • Rückverfolgbarkeit registrierter Hunde.

  • Aufdeckung und Verhinderung illegaler Hundeimporte.

Logo der nationalen Hunde-Datenbank Amicus, Schweiz
Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass sie weder Mensch noch Tier gefährden, belästigen oder in der bestimmungsgemässen und sicheren Nutzung des frei zugänglichen Raumes beeinträchtigen und die Umwelt nicht gefährden.
Hundegesetz Kanton Zürich, §9 Allgemeine Pflichten, 1
Hund gibt ein High Five
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